Übersicht Praxis
Übersicht Praxis
Zur Grundstufe der praktischen Ausbildung gehören Erklärungen zu allen Funktions- und Kontrolleinrichtungen des Fahrzeugs. Und dann wird zum ersten Mal angefahren, gelenkt und gebremst.
Aufbaustufe
Nach diesem ersten Vertrautmachen mit dem Auto geht es zunächst in den einfachen Verkehr. Diese "Aufbaustufe" umfasst Blinken, Einordnen, Abbiegen und die sogenannten Grundfahrübungen. Beim Auto sind dies zum Beispiel rückwärts Fahren, Wenden und Einparken, beim Motorrad unter anderem Slalom, Kreis- und Achtfahren sowie Ausweichen vor einem Hindernis.
Leistungsstufe
In der folgenden Leistungsstufe stehen Verkehrs- und Vorfahrtsregeln auf dem Ausbildungsprogramm und das Beachten von Verkehrszeichen. Neben der laufenden Verbesserung der Fahrzeugbedienung sensibilisiert der Fahrlehrer euch für das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und die richtige Einschätzung derer.
Sonderfahrten
Weil die ganze Praxis-Ausbildung nach dem Motto "Vom Einfachen zum Schwierigen" aufgebaut ist, folgt die Stufe der Sonderfahrten erst, wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist. Wann es soweit ist, entscheidet der Fahrlehrer. Zu den Sonderfahrten, deren Mindest-Stundenzahl für jede Führerscheinklasse (außer Klassen M und L) genau vorgeschrieben ist, gehören Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit.
Reifestufe
In dem Ausbildungsabschnitt, der als "Reifestufe" bezeichnet wird, steht selbstständiges und sicheres Fahren im dichten Verkehr und die sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen auf dem Programm. Dazu kommt die rechtzeitige Gefahrenerkennung, richtiges Reagieren auf die Fehler anderer und das Fahren nach Wegweisern.
Prüfungsvorbereitung
Wenn alles sitzt, wird euch der Fahrlehrer auf die praktische Prüfung vorbereiten. Dabei müsst ihr ohne seine direkte Hilfe mit dem jeweiligen Fahrzeug ein entsprechendes Aufgabenprogramm absolvieren. Dadurch soll man lernen, trotz Nervosität stabile Leistungen zu bringen, Nervenflattern während der Fahrt zu vermeiden und Stress gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Privates Üben
Für alle, die außerhalb der Fahrschule zusätzlich üben wollen: Bitte niemals auf öffentlichen Straßen! Auch der Parkplatz eines Supermarktes oder ähnliches zählt dabei zur öffentlichen Verkehrsfläche. Dort zu üben ist gefährlich und verboten. Wer als Schwarzfahrer erwischt wird, für den hagelt es nicht nur eine saftige Strafe, der Führerschein rückt zudem in weite Ferne. Gelegenheit zum Zusatztraining bieten die Verkehrsübungsplätze des ADAC und anderer Organisationen. (Nur gibts die bei uns leider nicht...)